ADVANCE CARE PLANNING wird jetzt gesetzlich gefördert
In den Jahren 2016 bis 2018 wurde das Paul-Gerhard-Werk in Offenburg von der NEUMAYER STIFTUNG unterstützt, das Konzept des „Advance Care Planning (ACP)“ als Pilotprojekt in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in der Ortenau umzusetzen.
„Advance Care Planning (ACP)“ klärt Patient*innen bedürfnisorientiert über die medizinischen Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses auf. Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse – z. B. in Form einer Patientenverfügung – kann so ein rechtssicherer Umgang mit dem individuellen Willen der Patienten sichergestellt werden.
Seit Ende 2018 können zugelassene Pflegeeinrichtungen – vor dem gesetzlichen Hintergrund der Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland – eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Finanzierung erfolgt seitdem für gesetzlich Versicherte über die Krankenkasse.
Durch die Projektförderung konnten im Paul-Gerhard-Werk die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse heute möglich ist.